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Schulordnung

1. Ein- und Austritt

Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Schülerin/der Schüler – im Interesse eines kontinuierlichen Unterrichts – für die Dauer von drei Monaten.

Nach diesen drei Monaten kann der Austritt auf das Ende jeden Monats erklärt werden.

Austritte ohne Abmeldung werden nicht akzeptiert.

2. Schuljahr
Das Schuljahr entspricht demjenigen der ordentlichen Schulen.

3. Verhinderungen
Verhinderungen im Unterrichtsbesuch sind möglichst frühzeitig zu melden. Versäumte Unterrichtsstunden können innert zwei Monaten nachgeholt werden.

Bei Verhinderungen von längerer Dauer (Ortsabwesenheit, Krankheit etc.) besteht die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit zu pausieren.

4. Schulgeld
Das Schulgeld ist für die festgelegte Anzahl Wochenstunden im Voraus zu bezahlen. Bei Neueintritt für 3 Monate im Voraus.

Für Zahlungen, die bis zum 15. des Monats nicht eingetroffen sind, wird eine Mahngebühr von Fr. 10.– erhoben.

Für die Ferienzeit während Juli und Anfang August sowie für die Zeit längerer, im voraus gemeldeter Verhinderung über mindestens einen Monat wird kein Schulgeld erhoben.

Ausfallende Ferienwochen ausserhalb des Sommers werden vor- oder nachgeholt, in keinem Fall können sie vom Schulgeld für die festgelegte Anzahl Wochenstunden abgezogen werden.
 
5. Unfälle und Garderobe
Die Schulleitung lehnt jede Haftung ab.

Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Schülerin/des Schülers.

Die Schulordnung gilt sowohl für das Studio für Tanz und Taiji, Esther Sutter, wie für die Danzschuel uff dr Lyss, Regula A. Kern.

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www.medienbuero.ch | letzte Änderung 11.06.10